Kassenbon gibt eindeutigen Vertragsinhalt her! (Fahrkarten und Angebote)

agw, NRW, Dienstag, 04.10.2016, 17:54 (vor 3517 Tagen) @ drdoolittle

Noch einmal:

Hauptbedingungen stehen grundsätzlich nicht in den AGB's oder bei der Deutschen Bahn in den Beförderungsbedingungen (BB)!
AGB's und BB's sind nur Nebenbedingungen.

Wie kann ich denn mit Lidl einen Beförderungsvertrag abschließen, wenn die gar Beförderer sind? Ich steige ja nicht in einen Lidl-Zug ein?

Der Beförderungsvertrag kommt ja nur mit der DB zu stande, wenn ich dort Online das Ticket einlöse und ggf bezahle. Spätestens dann gelten nur noch DB-Bedingungen.


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