Weitere Fragen (Fahrkarten und Angebote)

drdoolittle, Dienstag, 04.10.2016, 18:51 (vor 3523 Tagen) @ musicus

Das hatten wir doch schon herausgearbeitet:

Es geht um den Kauf- Beförderungsvertrag indem die Hauptbedingungen niedergeschrieben sind.

Beförderungsbedingungen sind nur Nebenbedingungen!
Sie können gelegentlich Hauptbedingungen ausführen, müssen es aber nicht und tun es in der Regel auch nicht.
Einer der Hauptbedingungen ist und bleibt die Vorlage des Kassenbon's neben der Fahrkarte (und ggf. Personalausweis)

Und mit Einsatz des Codes auf der Homepage der Deutschen Bahn erkennt man diese Bedingungen (erneut) an, denn das erworbene Produkt und Kassenbon/Rechnung ist in diesem Punkt eindeutig beim Lidl-kauf spezifiziert worden.


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