Kassenbon gibt eindeutigen Vertragsinhalt her! (Fahrkarten und Angebote)

drdoolittle, Dienstag, 04.10.2016, 19:03 (vor 3521 Tagen) @ musicus

Rchtig!
Aber der Kauf ist erstattungsfähig!
Das wird jeder auch nicht studierte Kaufmann so sehen.
Beim Anspruch auf Rückabwicklung sollte es grundsätzlich keine Probleme geben.


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