Bitte um Nachhilfe! Aber gerne doch! :-) (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Dienstag, 04.10.2016, 19:16 (vor 3518 Tagen) @ drdoolittle

Sofern Du das Lidl-Flugblattes nicht gelesen hast, warst Du über die Vertragsumstände beim Kaufvertrag mit Lidl nicht hinreichend informiert und hast ein Produkt erhalten, dass Du so nicht kaufen wolltest.

Gut zu wissen, dass ich keine Informations- oder Sorgfaltspflicht habe! Gehe ich morgen gleich mal testen, ob das wirklich so easy ist. "Wusste nicht, das Mineralwasser flüssig ist, da war ich nicht hinreichend informiert, das wollte ich so nicht kaufen...."

Ein Rechtsanspruch auf Rückabwicklung besteht aber nur, wenn man es umgehend nach Kenntnisnahme moniert.

Auf welcher Basis? Wie lange habe ich Zeit zur Kenntnisnahme? Warum sollte ein geschlossener Vertrag ohne Leistungsstörung praktisch unverzüglich unwirksam werden?

Mit diesem Produkt gehst Du dann einen Beförderungsvertrag mit der DB ein und erkennst u.a. die Bedingung zur Vorlage des Kassenbon's, neben Fahrkarte durch Einsetzung des Codes ins Formular auf der DB Homepage an.

Cool - Beförderungsvertrag ohne Fahrkarte! Oder ein DB-Ticket, für das Lidl-die Regeln macht? Irgendwas Lustiges wird's schon sein...

Die Gestaltung des Beförderungsvertrages ist hier ziemlich eindeutig niedergeschrieben.

Stimmt. Ich zitiere:
"Das Lidl DB-Ticket beinhaltet zwei Codes, die für jeweils eine einfache Fahrt hier einlösbar sind. Es gelten die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG."
Letztere sagen:
"Die Fahrkarten werden ausschließlich als Online-Ticket (OT) oder Handy-Ticket (HT) ausgegeben. Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten.
Umtausch und Erstattung der E-Coupons oder der Fahrkarten „LIDL DB-Ticket“ sind ausgeschlossen. Nicht genutzte Fahrkarten und E-Coupons verfallen.
"

Irgendwie kann ich nirgends das finden, was du hier so behauptest: Einfach so ohne Leistungsstörung von Verträgen zurücktreten, Beförderungsverträge die unspezifisch und ohne Fahrausweis zustandekommen, DB-Fahrkarten, für die die AGB der DB nicht gelten sollen usw...
Ich steig dann mal aus, mir wird's zu wirr - sorry.


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