§§ 22 Nr. 2 und 23 Einkommensteuergesetz (EStG) beachten (Fahrkarten und Angebote)

oppermad, Wuppertal/Wunstorf, Dienstag, 04.10.2016, 15:34 (vor 3516 Tagen) @ meilensammler

Moin,

und mit dem Verlustabzug aus privaten Veräußerungsgeschäften ist es so eine Sache: § 23 (3) S. 7+8 EStG.

Übrigens sind auch die Finanzämter bei ebay aktiv, um solche Tatbestände aufzudecken. Kostet dann nicht unbedingt die gewohnten 40€ oder 60€, dürfte aber auf jeden Fall Abwechslung ins Leben bringen. ;-)

Grüße,

Dirk

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Wer ist kundig auf folgenden Baureihen:
101, 103, 110, 111, 112, 120, 139, 140, 141, 143, 150, 151, 155, 181.2, 218, 225, 233, 362, 420, 472, 601, 605, 624, 628, 643 und 644?
Richtig: Bender!


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