Kassenbon muss bei Fahrt vorgelegt werden (Fahrkarten und Angebote)

drdoolittle, Dienstag, 04.10.2016, 15:01 (vor 3519 Tagen) @ Bremer

Das Problem liegt darin, dass regelmäßig diese Geschäfte online abgewickelt werden.
Der Kassenbon muß jedoch postalisch verschickt werden. Dies wolen sich die Verkäufer natürlich ersparen.
Viele "Einkäufer" haben aber auch nur einen Kassenbon für fünf Hin- und Rückfahrten.

Bei ebay z.B. wird von den Verkäufern nicht auf diesen Umsatnd der Beiführung des Kassenzettel - wider besseren Wissens - nicht aufgeführt.
Wer da mitachen will, dem bleibt das natürlich freigestellt.
Der ein oder andere wird sicher dann noch seinen "Spaß" im Zug haben!


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