Ja BB ist nur ergänzende Bestimmungen, ist bei Lidl-Kauf (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Dienstag, 04.10.2016, 15:25 (vor 3520 Tagen) @ drdoolittle

Ja BB ist nur ergänzende Bestimmungen, ist bei Lidl-Kauf gar Hauptbedingugen.

Bitte?

Du konstruierst also ziemlich leicht ein Widerspruch, der so nicht vorhanden ist.

Wo siehst du hier eine Konstruktion? Ich wiederhole:
Dort [BB] ist lediglich von OT bzw. HT die Rede, so dass der Käufer zunächst im Glauben sein muss, sich für selbige nach den bekannten, festgelegten Verfahren identifizieren bzw. legitimieren zu dürfen. Dass dem hier nun nicht so sein soll, sondern stattdessen ein Kassenbeleg als ID-Dokument (zusätzlich?) mitgeführt werden *muss*, könnte womöglich eine überraschende und damit unwirksame Klausel darstellen - aber *echte* Juristen bitte vor in solchen Fragen!

Im übrigen ist es immer besser die Interpretation der Regeln zu kennen, denn letztendlich wird der Schaffner über Ach und Wehe entscheiden....

Die BB lassen hier keinen Auslegungsspielraum. Es ist von Online- bzw. Handyticket die Rede. Ein Supermarktkassenzettel komt als Fahrausweis in den BB nicht vor.

Ich kenne viele freundliche Schaffner, die sich für das Ach entscheiden, aber wehe dem, der dem Schaffner mit dem 2Wehe" begegnet. Das ist dann sehr unangenehm!

Für den Schaffner vielleicht. ;-)


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