Kassenbon gibt eindeutigen Vertragsinhalt her! (Fahrkarten und Angebote)

drdoolittle, Dienstag, 04.10.2016, 18:11 (vor 3518 Tagen) @ agw

Nochmal wie ich es oben schon schrieb:

Zunächst wird ein Kaufvertrag mit dem Lidl Unternehmen abgeschlossen.
Für € 49,90 erhälst Du Codes für zwei einfache DB-Fahrten u.a. unter der Bedingung, dass Du
den Lidl-Kassenbon bei der/den Fahrt/en vorlegst.
Nur dann und nur dann hast Du gegenüber der Deutschen Bahn einen Anspruch auf (und Kontrahierunsgzwang zum) Abschluß eines gültigen Beförderungsvertrages.

Die Hauptbestimmungen des Vertrages beinhaltet also die Vorlage des Lidl-Kassenbon's, da ansonsten kein gültiger Beförderungsvertrag zustande kommt!
Darüber hinaus gelten die Nebenbedingungen, also die Beförderunsgbedingungen der Deutschen Bahn. Nebenbedingungen können (müssen aber nicht) Hauptbedingungen näher ausführen.
Keineswegs und niemals stellen AGB's oder BB's die alleinigen Bestimungen des Vertrages dar.
Vielmehr sind regelmäßig die Hauptbedingungen im Vertrag selbst geregelt!

Mit Nutzung des Codes bei der Deutschen Bahn erkennst Du diese Haupt-Bedingungen (ein weiteres mal) an!


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