Bitte um Nachhilfe! Aber gerne doch! :-) (Fahrkarten und Angebote)

drdoolittle, Dienstag, 04.10.2016, 19:34 (vor 3536 Tagen) @ musicus

Der Casus Knaktus liegt daran, dass Du Dich immer noch an den Beförderungsbedingungen aufhängst.

Wir hatte ja schon herausgearbeitet, dass sie von untergeordneter rechtlicher Bedeutung sind, denn, zunächst gilt was im geschlossenen Vertrag steht.

Wenn in einer Nebenbedingungen nicht ausdrücklich steht, dass Du z.B. im Zug die Fahrkarte vorzulegen hast, dann bedeutet dies nicht, dass Du dies nicht zu tun hast.

Im Regelfall wird der Vertrag in seinem Hauptbedingungen regeln was Sache ist.

Hier im konkreten Fall bedarf es keinerlei Auslegung durch BB's bzw. Nebenbedingugen, weil der Vertrag selbst dies schon eindeutig geregelt und spezifiziert hat.

Also nochmal:
Der Casus Knaktus liegt daran, dass Du Dich immer noch an den Beförderungsbedingungen aufhängst!


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