Kassenbon gibt eindeutigen Vertragsinhalt her! (Fahrkarten und Angebote)

drdoolittle, Dienstag, 04.10.2016, 17:47 (vor 3519 Tagen) @ musicus

Noch einmal:

Hauptbedingungen stehen grundsätzlich nicht in den AGB's oder bei der Deutschen Bahn in den Beförderungsbedingungen (BB)!
AGB's und BB's sind nur Nebenbedingungen.

Für denjenigen, der ohne Kenntnis des Lidl-Flugblattes den Kauf getätigt hat, mag das natürlich unglücklich sein. Nach Erhalt des Kassenbon's kann und muß er dies aber umgehend monieren. Er hat dann Anspruch auf Rückumwandlung.
Ansonsten ist er bei Einlösung des Codes bei der Deutschen Bahn daran gebunden, denn durch dessen Nutzung erkennt er diese (ein weiteres mal) an!


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