Kassenbon gibt eindeutigen Vertragsinhalt her! (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Dienstag, 04.10.2016, 18:02 (vor 3517 Tagen) @ drdoolittle

Für denjenigen, der ohne Kenntnis des Lidl-Flugblattes den Kauf getätigt hat, mag das natürlich unglücklich sein. Nach Erhalt des Kassenbon's kann und muß er dies aber umgehend monieren. Er hat dann Anspruch auf Rückumwandlung.

Nein. Auf welcher Basis? Der Vertragsinhalt ergibt sich vollständig aus dem Kassenbon - alles andere sind ausschließlich Nebenbedingungen von lediglich untergeordneter Bedeutung!


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