Womit du dir eben widersprochen hättest. (Fahrkarten und Angebote)

drdoolittle, Dienstag, 04.10.2016, 18:41 (vor 3518 Tagen) @ musicus

"Für denjenigen, der ohne Kenntnis des Lidl-Flugblattes den Kauf getätigt hat, mag das natürlich unglücklich sein. Nach Erhalt des Kassenbon's kann und muß er dies aber umgehend monieren. Er hat dann Anspruch auf Rückumwandlung."

Dies ist das normale Geschäftsgebaren eines geschäftsfähigen volljährigen Erwachsenen.
Bei Vertragsabschluß und anschließendem Übergabegeschäft ist zu prüfen, ob man das erhalten hat, was man erhalten wollte!

Wenn Du Dich nicht auf die Kassenbon-Vorlage im Zug einlassen wolltest, mache es rückgängig.

(Häufig sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht.)
Ich kann versichern, dass der Wald da ist!


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