Bitte um Nachhilfe! (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Dienstag, 04.10.2016, 18:44 (vor 3517 Tagen) @ drdoolittle

Bei Vertragsabschluß und anschließendem Übergabegeschäft ist zu prüfen, ob man das erhalten hat, was man erhalten wollte!

Wenn Du Dich nicht auf die Kassenbon-Vorlage im Zug einlassen wolltest, mache es rückgängig.

Auf welcher zivilrechtlichen Grundlage darf ich hier einseitig vom Kauf zurücktreten und den Erwerb rückabwickeln?


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