Die Bahn und "kreative" Fahrkarten (Fahrkarten und Angebote)

wachtberghöhle, Donnerstag, 24.11.2011, 18:06 (vor 5256 Tagen) @ michael_seelze

Du hast eine Fahrkarte erworben - und dann soll sie ungültig sein? Das bedeutet die Bahn hat Dir einen ungültigen Fahrschein nach Ansicht des Mitarbeiters verkauft. Wenn dem so stimmen würde, dann grenzt das ja schon möglichweise an Betrug seitens des Verkäufers sprich der Bahn..... Ich denke da wollte sich nur ein Mitarbeiter wichtig machen.


Wir wären damit wieder bei einem oft diskutierten Thema.
Ich hatte mal in einem Beitrag auf die Akzeptanz der AGB bei jedem Fahrkartenkauf
gepocht. Und wenn die AGB bestimmte Fahrkarten nicht zulassen, müssten sie ungültig sein.
Die Gegenargumentation dazu lautete in etwa:
Die Bahn kann vom Kunden nicht verlangen, die kompletten AGB zu lesen, um dann feststellen zu müssen, dass die von der Bahn verkaufte Fahrkarte ungültig ist.

Ich weigere mich einem Fahrgast die Unkenntnis der AGB zu glauben, der mit einem Fahrschein, Europaspezial Polen->Dorf in Bayern, am dritten Tag der Gültigkeit, irgendwo zwischen Aachen und Köln Hin- und Herfährt.

Diese Fahrscheine werden aus dem System gekitzelt mit dem Bewusstsein, dass sie den AGB entegenstehen.


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