Die Bahn und "kreative" Fahrkarten (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Donnerstag, 24.11.2011, 17:16 (vor 5255 Tagen) @ Fabian318

Außerdem müsste man dann bei strenger Auslegung der Tarifbestimmung nicht mit Zügen reisen dürfen, die die Kölner Hohenzollernbrücke zwei mal überqueren.

Das wäre meiner Meinung nach noch durch den Tarif gedeckt; so denn das Tfv 603 noch
gültig ist [man bestritt im RZ die Gültigkeit dieses Tarifverzeichnisses] und einer der dort genannten Gründe zutrifft. Nach dessen Punkt 4.2 sind Wiederholungsfahrten auf einer Strecke zulässig, wenn dies zum besseren Erreichen eines Umstiegs erforderlich ist oder (Punkt 5.2) zum besseren Erreichen von Anschlüssen bei tariflich gleichgestellten Bahnhöfen dient.


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