Ich kann dem Mitarbeiter nur beipflichten (Fahrkarten und Angebote)

flyingska, Donnerstag, 24.11.2011, 16:24 (vor 5252 Tagen) @ Fabian318

Wer einen Fahrtwunsch in das System eingibt und darauf hin eine Fahrkarte angeboten bekommt, muss davon ausgehen können, dass diese Fahrkarte auch gültig ist. Wenn die AGB dem widersprechen, handelt es sich mit Sicherheit um eine überraschende und somit nichtige Klausel.

Richtig.


Der Hinweis "Bahnhof wird mehrfach durchfahren" ist wohl eher dazu gedacht, den Reisenden auf die Sinnlosigkeit der Veranstaltung hinzuweisen. Soll man diesem Hinweis wirklich entnehmen "wir bieten Ihnen jetzt im folgenden Schritt ungültige Fahrkarten an", hat der Systemersteller aber was falsch gemacht.

Richtig.


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