Die Bahn und "kreative" Fahrkarten (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Donnerstag, 24.11.2011, 16:43 (vor 5252 Tagen) @ Reisefuchs

Du hast eine Fahrkarte erworben - und dann soll sie ungültig sein? Das bedeutet die Bahn hat Dir einen ungültigen Fahrschein nach Ansicht des Mitarbeiters verkauft. Wenn dem so stimmen würde, dann grenzt das ja schon möglichweise an Betrug seitens des Verkäufers sprich der Bahn..... Ich denke da wollte sich nur ein Mitarbeiter wichtig machen.

Wir wären damit wieder bei einem oft diskutierten Thema.
Ich hatte mal in einem Beitrag auf die Akzeptanz der AGB bei jedem Fahrkartenkauf
gepocht. Und wenn die AGB bestimmte Fahrkarten nicht zulassen, müssten sie ungültig sein.
Die Gegenargumentation dazu lautete in etwa:
Die Bahn kann vom Kunden nicht verlangen, die kompletten AGB zu lesen, um dann feststellen zu müssen, dass die von der Bahn verkaufte Fahrkarte ungültig ist.

Bezüglich kreativer Fahrkarten habe ich bisher nur positive Erfahrungen mit der FK-Kontrolle gemacht. Die Echtheit wurde (bei OT) festgestellt, Zangenabdruck drauf, fertig.


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