Die Bahn und "kreative" Fahrkarten (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 24.11.2011, 16:51 (vor 5256 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 24.11.2011, 16:55

Wir wären damit wieder bei einem oft diskutierten Thema.
Ich hatte mal in einem Beitrag auf die Akzeptanz der AGB bei jedem Fahrkartenkauf
gepocht. Und wenn die AGB bestimmte Fahrkarten nicht zulassen, müssten sie ungültig sein.
Die Gegenargumentation dazu lautete in etwa:
Die Bahn kann vom Kunden nicht verlangen, die kompletten AGB zu lesen, um dann feststellen zu müssen, dass die von der Bahn verkaufte Fahrkarte ungültig ist.

Erstens das, zweitens steht irgendwo im BGB was von nichtigen Klauseln, wenn sie überraschend sind. Eine Klausel, die eine vom Verkehrsunternehmen für explizit diese Verbindung verkaufte Fahrkarte aufgrund genau dieser Verbindung für ungültig erklärt, ist in diesem Kontext mit Sicherheit nichtig.

Außerdem müsste man dann bei strenger Auslegung der Tarifbestimmung nicht mit Zügen reisen dürfen, die die Kölner Hohenzollernbrücke zwei mal überqueren.

Zitat BGB:

"(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil."

Der Vertragspartner muss mit Sicherheit nicht damit rechnen, dass bahn.de ungültige Fahrkarten verkauft.


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