Wobei ... (Aktueller Betrieb)

Tobs, Region Köln/Bonn, Donnerstag, 23.01.2025, 14:47 (vor 326 Tagen) @ Tobs

Wenn Sie mit dem ICE fahren, so nutzen Sie den Fernverkehr. Für diesen ist die DB zuständig. Da gelten die regulären Erstattungsmöglichkeiten, welche Sie zitiert haben."

... es doch unerheblich ist, ob ich tatsächlich mit einem ICE fahre?! Ich hätte einen ICE-Fahrschein und fahre dann - selbst in der RB - mit diesem halt nicht zum VRS-Tarif, wenngleich auch innerhalb dessen Verbundraums. Damit gelten ja dann wohl auch die allgemeinen FGR, da mein Vertragspartner DB FV ist.


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