Antwort seitens des Team von Mobilitätsgarantie NRW (Aktueller Betrieb)

bahnfahrerofr., Montag, 20.01.2025, 11:19 (vor 329 Tagen) @ Tobs

Ja, auch im Falle des vorab kommunizierten Ausfalls gilt die 20-Minuten-Regel. Ich hätte also erst um 01:57 Uhr ein Taxi ab Solingen Hbf. nehmen können, eben zwanzig Minuten nach planmäßiger Abfahrt nach Köln (um 01:37 Uhr).

Tolle Mobilitätsgarantie, wenn man nachts 20 Minuten völlig umsonst in der Kälte stehen darf. Da kann man es eigentlich auch ganz bleiben lassen...

Kleiner Workaround: bei Taxi Quittungen vom Block gibt es keinen Zeitstempel...


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum