Weitere Rückfrage zur Mobilitätsgarantie NRW (Aktueller Betrieb)

Tobs, Region Köln/Bonn, Samstag, 18.01.2025, 16:26 (vor 332 Tagen) @ Tobs

Hallo in die Runde,

gestern hat mir DB Regio mir die Überweisung i. H. v. 60.00 € für mir die entstandenen Taxikosten, in Verbindung mit den Zugausfall vor zwei Wochen, schriftlich bestätigt. Die sind da wohl recht fix, denn auf die Erstattung der Kosten meiner ICE-Fahrkarte seitens NX von Anfang Dezember warte ich bislang noch.

Was ich mich jetzt aber doch frage: Wie lange muss eigentlich abgewartet werden, bis man ins Taxi steigt, nachdem der Ausfall des Zuges bereits bekannt gegeben worden ist? In meinem konkreten Fall war es so, dass ich mit der S7, eine gute halbe Stunde vor Abfahrt der RB 48 (= verkehrt in diesem Zeitraum - Mitternacht bis fünf Uhr morgens - nur stündlich als einzige Linie von/nach Köln) in Solingen Hbf. ankam und da schon angeschlagen stand, dass letztere entfällt. Hätte ich da schon das Taxi nach Köln nehmen können oder hätte ich bis zur planmäßigen Abfahrtzeit warten, und dann ggf. nochmals zwanzig Minuten?

Tatsächlich fuhr ich, und das ist im konkreten Fall durchaus relevant, mit der S1 Richtung Düsseldorf und bin dann irgendwo, kurz vor Düsseldorf Hbf., in die S6 Richtung Köln umgestiegen. Diese endete dann bereits - außerplanmäßig - in Köln-Mülheim, daher auch die eingangs erwähnte, bei DB Regio beanstandete, Taxifahrt. Abfahrt dort wäre gemäß Fahrplan um 2:15 Uhr gewesen, auf meiner Taxiquittung steht, dass um 2:20 Uhr abgefahren wurde, so dass ich keine zwanzig Minuten gewartet habe. Hat DB Regio das möglicherweise aus Kulanz durchgehen lassen oder gilt die 20-Minuten-Regel nur bei Verspätung und nicht bei Ausfall?

Je nach Höhe der Kosten ja eine durchaus relevante Frage, über die ich mir um konkreten Fall keine Gedanken gemacht habe. Aber wer weiß, wie es beim nächsten Mal ausgeht.

Vielen Dank und allseits ein schönes (Rest-)Wochenende wünscht
Tobs


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum