Antwort seitens des Team von Mobilitätsgarantie NRW (Aktueller Betrieb)

Tobs, Region Köln/Bonn, Montag, 20.01.2025, 10:38 (vor 331 Tagen) @ Tobs

Hallo,

gestern hatte in genannter Angelegenheit ganz offiziell, via Kontaktformular nachgefragt. Ich bekam eine äußerst kompetente, auf mein Beispiel bezogene Antwort:

Ja, auch im Falle des vorab kommunizierten Ausfalls gilt die 20-Minuten-Regel. Ich hätte also erst um 01:57 Uhr ein Taxi ab Solingen Hbf. nehmen können, eben zwanzig Minuten nach planmäßiger Abfahrt nach Köln (um 01:37 Uhr). Da habe ich wirklich Glück, dass mir DB Regio die (Teil-)Erstattung der horrenden Taxikosten in Aussicht gestellt, denn gemäß Quittung hatte ich nur fünf Minuten gewartet. Regeln sind halt Regeln, nur muss man sie eben kennen. -;)


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