Stellungnahme VRS (Auszug) (Aktueller Betrieb)

Tobs, Region Köln/Bonn, Mittwoch, 22.01.2025, 12:28 (vor 328 Tagen) @ Barzahlung

"Bitte beachten Sie den Auszug, den wir Ihnen mitgeschickt haben:

Das Entgelt für das Deutschlandticket gilt als erheblich ermäßigtes Beförderungsent[1]gelt gemäß § 3 EVO. Das zusätzliche Recht bei Verspätung gemäß § 11, Abs. 1, Nr. 1 EVO wird ausgeschlossen“.

Insofern gibt es im Nahverkehr NRW eine Kappung auf 60 Euro. Darüberhinausgehende Beträge werden nicht erstattet.

Es tut uns leid Ihnen keine andere Antwort geben zu können."

Das ist entspricht soweit ziemlich genau dem, was Du geschrieben hast, Barzahlung. Ich hatte sie auch mit den folgenden Punkten konfrontiert:

Im VRS-Tarif wird von § 11 Abs. 1 Nr. 1 EVO abgewichen, geht also nicht. Die Voraussetzungen nach den Fahrgastrechten sind dann wie folgt:

- ohne ICE-Fahrt würde eine Hotelübernachtung erforderlich, die teurer als der ICE ist
- planmäßige Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr und 60min. Ankunftsverspätung zu erwarten
- Ziel zugausfallbedingt nicht bis 24 Uhr erreichbar
- Optionen der Weiterreise nicht innerhalb von 100min. mitgeteilt (keine Ahnung, wie das genau erfüllt sein kann)

Sie berufen sich aber auf die Deckelung von 60.00 € und somit indirekt auf die Mobilitätsgarantie NRW. Da ich mich mit dem Deutschlandticket regelmäßig am Break-even bewege, werde mir nun ernsthaft überlegen, wieder auf Einzelfahrscheine auszuweichen, um dann auch die vollen Taxikosten geltend machen zu können.

@bahnfahrerofr.: Vielen Dank auch für Deinen Hinweis. Ich werde den SC FGR postalisch kontaktieren. Für die S1 hat der VRR Bauarbeiten angekündigt, so dass der Umweg über Düsseldorf als Option entfällt und trotz Mobilitätsgarantie würde ich dann nochmal mindestens 60.00 € Eigenanteil haben. Das ist mir ein bisschen zu viel.


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