Uhrzeit auf Taxiquittung zwingend erforderlich! (Aktueller Betrieb)

Gleis42, Köln, Frankfurt, Hamburg, Montag, 20.01.2025, 18:01 (vor 329 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Doch, leider schon:

Wichtig ist, dass du die Originalbelege aufbewahrst und mit dem Erstattungsantrag einreichst. Auf der Taxiquittung müssen zudem dein Name, das Datum, die Uhrzeit und die Wegeangabe vermerkt sein.


Wahnsinn, da wäre ich niemals drauf gekommen und somit voll drauf reingefallen. Habe auf solchen Quittungen noch nie automatisch eine Uhrzeit vom Fahrer notiert bekommen und das SC FGR hat das auch nie bemängelt (da ich selten in NRW unterwegs bin, hatte ich mit der pseudo-Mobigarantie aber auch keine Berührungspunkte). Auch für andere Zwecke (Krankenkasse etc.) ist die Uhrzeit als Pflichtangabe absolut nicht üblich.

Wenn ich hier eine Taxiquittung bekomme, steht da fast immer nur Stadtfahrt + Datum drauf. Keine Uhrzeit & keine Wegeangabe.
Bisher war das weder im beruflichen Kontext (Abrechnung Reisekosten) oder bei der Erstattung über die Mobilitätsgarantie ein Problem. Allerdings nutze ich die Mobiltätsgarantie relativ selten (1-2/Jahr), wenn nachts eine S-Bahn ins Umland ausfällt und die nächste Verbindung eine Stunde Später kommt. Anrecht hätte ich wohl deutlich öfter.

Letztlich nutze ich aber keine Alternative, die ich nicht auch selbst zahlen könnte. Die Erstattung ist dann nur eine nette Überraschung, hat aber bisher relativ problemlos funktioniert.


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