Uhrzeit auf Taxiquittung zwingend erforderlich! (Aktueller Betrieb)

Tobs, Region Köln/Bonn, Montag, 20.01.2025, 14:44 (vor 329 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Kleiner Workaround: bei Taxi Quittungen vom Block gibt es keinen Zeitstempel...


Und das bedeutet was genau ?


Dass einem mit einer solchen Quittung im vorliegenden Fall keiner ans Bein pinkeln kann, wenn man keine 20 Minuten ohne jeglichen Sinn und Zweck mitten in der Nacht absitzt, bevor man das Taxi besteigt.

Doch, leider schon:

"Muss ich für die Taxifahrt, das Sharing-​Angebot oder das Fernverkehrsticket in Vorleistung treten?

Ja. Das heißt: Du bezahlst die Fahrt mit dem Taxi und lässt dir eine Quittung geben. Gleiches gilt für den Kauf eines Fernverkehrstickets, auf dem der Fahrpreis aufgedruckt ist. Wichtig ist, dass du die Originalbelege aufbewahrst und mit dem Erstattungsantrag einreichst. Auf der Taxiquittung müssen zudem dein Name, das Datum, die Uhrzeit und die Wegeangabe vermerkt sein. Für das Sharing-​System reiche einen Beleg ein, den du über dein Kundenportal beim jeweiligen Anbieter ausdrucken kannst." (Fettierung durch mich)

Und da der Betrugsvorwurf von deiner Seite jetzt vermutlich nicht lange auf sich warten lässt: nein, ich finde das in diesem Fall nicht verwerflich.

Würde ich genauso sehen, da die Fahrt ohnehin zu Stande gekommen wäre. Normalerweise fragen die Fahrer aber - so meine Erfahrung - schon rein aus Unkenntnis sehr genau, was sie vermerken sollen und sind da auch sehr kulant. Wahrscheinlich auch mit Blick auf´s Trinkgeld und niemand trägt einen Schaden davon.

Aber auch die Betreiber sind da recht kulant, wie sich bei meinem Beispiel mit DB Regio zeigt. Auch das Team von Mobilitätsgarantie NRW formulierte in seiner E-Mail eindeutig, dass diese Regelung etwas unglücklich sei und die Regeln demnächst wohl überarbeitet/aktualisiert würden und ich mich stets über Änderungen informieren sollte.

Auch NX zeigte sich insofern großzügig, als ich die mehr als zwanzig Minuten verspätete RB 48 genommen und das letzte Stück mit dem Taxi zurückgelegt habe, indem sie mir letztere Kosten vollends erstattet haben. Denn, wie ich soeben erstmals gesichtet habe:

"In welchem Zeitraum kann ich die Mobilitätsgarantie NRW nutzen?

Der Garantieanspruch beginnt 20 Minuten nach der fahrplanmäßigen Abfahrt. Ab dann darfst du entweder auf den Fernverkehr (IC, EC, ICE) umsteigen oder ein Taxi oder ein Sharing-​​Angebot (z. B. Leihfahrrad, Leihroller, Leihauto, E-​​Scooter, On-​Demand-Verkehr) für deine Fahrt nutzen. Der Umstieg muss innerhalb von 60 Minuten erfolgen. Der Anspruch auf die Mobilitätsgarantie NRW entfällt, wenn das verspätete Verkehrsmittel an der Abfahrtshaltestelle trotzdem noch genutzt wurde." (Fettierung durch mich)


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