Stellungnahme VRS (Auszug) - Ergänzung (Aktueller Betrieb)

Tobs, Region Köln/Bonn, Donnerstag, 23.01.2025, 12:18 (vor 326 Tagen) @ Tobs

"Die erstattungsfähigen Kosten sind auf 60 Euro beschränkt.
Dies ist so in den NRW -Tarifbestimmungen festgelegt worden, welche auch Teil der Tarifbestimmungen der NRW Verbünde sind (VRS/AVV/VRR/Westfalentarif). Bei Ausfällen im Nahverkehr kommt die NRW Mobilitätsgarantie zum Tragen. Die 60 Euro Grenze gilt somit für alle NRW-Nahverkehrstickets.
Wir haben in unserer vorherigen Nachricht aus den Tarifbestimmungen für den Deutschlandverbund zitiert, da Sie ein Deutschlandticket besitzen.
Wenn Sie mit dem ICE fahren, so nutzen Sie den Fernverkehr. Für diesen ist die DB zuständig. Da gelten die regulären Erstattungsmöglichkeiten, welche Sie zitiert haben."


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