Uhrzeit auf Taxiquittung zwingend erforderlich! (Aktueller Betrieb)

bahnfahrerofr., Montag, 20.01.2025, 15:32 (vor 329 Tagen) @ Tobs

Doch, leider schon:

Wichtig ist, dass du die Originalbelege aufbewahrst und mit dem Erstattungsantrag einreichst. Auf der Taxiquittung müssen zudem dein Name, das Datum, die Uhrzeit und die Wegeangabe vermerkt sein.

Wahnsinn, da wäre ich niemals drauf gekommen und somit voll drauf reingefallen. Habe auf solchen Quittungen noch nie automatisch eine Uhrzeit vom Fahrer notiert bekommen und das SC FGR hat das auch nie bemängelt (da ich selten in NRW unterwegs bin, hatte ich mit der pseudo-Mobigarantie aber auch keine Berührungspunkte). Auch für andere Zwecke (Krankenkasse etc.) ist die Uhrzeit als Pflichtangabe absolut nicht üblich.

Würde ich genauso sehen, da die Fahrt ohnehin zu Stande gekommen wäre.

Richtig, du fügst dem EVU damit ja keinen finanziellen Schaden zu.

Normalerweise fragen die Fahrer aber - so meine Erfahrung - schon rein aus Unkenntnis sehr genau, was sie vermerken sollen und sind da auch sehr kulant. Wahrscheinlich auch mit Blick auf´s Trinkgeld und niemand trägt einen Schaden davon.

Das ist auch meine Erfahrung und Vermutung ;-)

Aber auch die Betreiber sind da recht kulant,

Ich meine, dass NX wegen der 20 Minuten Regelung regelmäßig ablehnt. Zumindest auf DSO ist das mal Thema gewesen...


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