Keine 20-Min-Wartezeit bei Umstieg auf FV bei Ausfall (Aktueller Betrieb)

Barzahlung, Montag, 20.01.2025, 16:04 (vor 329 Tagen) @ Linux

Falls ich es nicht überlesen habe, noch eine Info:
Die 20-Minuten-Warteregel gilt wohl nicht beim alternativen Umstieg auf den Fernverkehr bei NV-Ausfall.
Auf der Seite der Mobilitätsgarantie in den FAQ heißt es dazu:

Ab wann darf ich in den DB-​Fernverkehr umsteigen?

Der Garantieanspruch beginnt 20 Minuten nach der fahrplanmäßigen Abfahrt der gewünschten Nahverkehrslinie. Der Umstieg in den DB-​Fernverkehr darf nur bei einem Verbindungsausfall etwas früher erfolgen, aber nie vor der fahrplanmäßigen Abfahrt der Nahverkehrslinie.

Wie ich in einem anderen Thread bereits hingewiesen habe, kann man sich mit dem Deutschlandticket im Anwendungsbereich der NRW-Tarifbedingungen (nicht Verbund oder DT!) auch auf die fahrgastrechtliche Regelung (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 EVO i.V.m. § 11 Abs. 2 EVO) berufen. Man sollte halt beim Fahrgastrechte-Antrag geeignet darauf hinweisen, dass man sich im NRW-Tarif gegen eine Abweichung i.S.d. § 3 Abs. 2 EVO entschieden hat.

https://www.ice-treff.de/index.php?id=706958

Die Voraussetzung aus § 11 Abs. 1 Nr. 1 EVO ist eine 20min. Ankunftsverspätung, die aufgrund einer Zugverspätung, eines Zugausfalls oder eines Anschlussverlusts entsteht oder entstehen würde.


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