Greifen (allgemeine) FGR auch bei verpassten Anschlüssen? (Aktueller Betrieb)

bahnfahrerofr., Montag, 20.01.2025, 15:33 (vor 329 Tagen) @ Tobs

So wie ich es verstanden zu haben glaube, greifen die (allgemeinen) Fahrgastrechte eben auch bei verpassten Anschlüssen. Korrekt?

Ja, das schon, aber nur wenn die sonstigen Voraussetzungen für die Hilfeleistung vorliegen.


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