Neu! eCoupon setzt Fahrkartenpreis bzgl. FGR herab (Fahrkarten und Angebote)

Barzahlung, Montag, 18.09.2023, 15:03 (vor 384 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Nein, auch bei eCoupon-bezahlten Tickets war in der Kostenaufstellung immer der Gesamtbetrag aufgeführt und daran orientiert sich die Fahrpreisentschädigung/Fahrpreiserstattung


Genau, so kenne ich es auch

Zu der neuen Regelung: halte ich zumindest bei gekauften Coupons rechtlich für fragwürdig. Möglicherweise bekommt man "aus Kulanz" auch einen neuen eCoupon, wenn man seinen mit Punkten bezahlten Coupon aufgrund DB-Verschulden in den Wind schießen konnte (z.B. bei Fahttabbruch). Alternativ könnte man natürlich den alten Coupon reaktivieren, das ist aber bestimmt nicht vorgesehen.

Eben das war auch mein Gedanke. Dass man den Kunden bei Ersatzfahrten im Fernverkehr bzw. Fahrtabbrüchen nicht mehr großzügige Geldschenke verteilt, indem man Promotionsgutscheine in Geld ausbezahlt, das ist sicher berechtigt oder besser gesagt überfällig. Die Punkteprämien-eCoupons ohne Mindestfahrkartenwert sind ja aber keine Promotion, sondern sind schon etwas "wert".
Wenn ich damit eine Fahrkarte buche und eine Verspätung erleide, dann hätte ich die investierten Punkte schon ganz gern zurück (analog zu den Freifahrten).


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum