Frage zur Entschädigungsfrist (Fahrkarten und Angebote)

EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 28.10.2020, 15:12 (vor 1270 Tagen) @ Bremer

Was passiert eigentlich, wenn die Bahn gegen diese Frist verstößt?


Ob man das EBA vorher einschaltet, bleibt jedem selbst überlassen.

Fakt ist: Wenn es so weit gekommen ist, hat sich bereits gezeigt, dass das Servicecenter sich extra viel Zeit lässt, um Zeit verstreichen zu lassen. Das gleiche wird es dann auch beim EBA machen.

Da ich gerade in einer ähnlichen Lage bin, überlege ich gerade die beste Taktik. Eventuell werde ich nämlich das EBA "überspringen" und direkt das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

Mal eine Frage?

und gegen wen?
Das Fahrgastrechtecenter arbeitet doch nur im Auftrag von den Eisenbahnunternehmen, und geht so was an ein Postfach?

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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