Frage zur Entschädigungsfrist (Fahrkarten und Angebote)

Bremer, Bremen, Mittwoch, 28.10.2020, 15:02 (vor 1248 Tagen) @ Knochendochen
bearbeitet von Bremer, Mittwoch, 28.10.2020, 15:03

Was passiert eigentlich, wenn die Bahn gegen diese Frist verstößt?

Ob man das EBA vorher einschaltet, bleibt jedem selbst überlassen.

Fakt ist: Wenn es so weit gekommen ist, hat sich bereits gezeigt, dass das Servicecenter sich extra viel Zeit lässt, um Zeit verstreichen zu lassen. Das gleiche wird es dann auch beim EBA machen.

Da ich gerade in einer ähnlichen Lage bin, überlege ich gerade die beste Taktik. Eventuell werde ich nämlich das EBA "überspringen" und direkt das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

Grund: Auch hier der gleiche wie oben. Das Verfahren dauert auch seine Zeit und wenn vorher noch das EBA dazwischen steht, kostet es noch mehr Zeit. Außerdem kann man im Zuge des gerichtlichen Mahnverfahrens die Verzugszinsen schon direkt unkompliziert geltend machen.


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