Taxigutschein ist keine Pflicht - sonder freiwillig (Fahrkarten und Angebote)

ffz, Dienstag, 15.09.2020, 19:00 (vor 1309 Tagen) @ Knochendochen

Hallo,

das Eisenbanunternehmen ist nicht verpflichtet dir ein alternatives Beförderungsmittel zu stellen, das kann das Eisenbahnunternehmen tun, muss das aber Rechtlich nicht. Tut es das Eisenbahnunternehmen warum auch immer nicht, dann kannst du dir ein Taxi nehmen oder dich abholen lassen und bekommst dafür maximal 80€, oder dir einen Hotelgutschein ausstellen lassen, bzw dir auf eigene Kosten ein Hotel zu nehmen. Im Zweifel wird man dir aktuell eher ein Hotel stellen, die Hotelpreise sind ziemlich günstig zur Zeit und für ca. 150€ findest du ganz locker ein Hotel in Stuttgart, so viel kostet eine Taxifahrt Stuttgart - Karlsruhe.

Ob das Eisenbahnunternehmen dir ein Taxi bezahlt, oder ein Hotel stellt liegt in der Entscheidung des Eisenbahnunternehmens, nicht in der Entscheidung des Fahrgastes.


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