Frage zur Entschädigungsfrist - Mahnung über das EBA hilft (Fahrkarten und Angebote)

ffz, Freitag, 18.09.2020, 20:35 (vor 2008 Tagen) @ Knochendochen
bearbeitet von ffz, Freitag, 18.09.2020, 20:39

Hallo,

die Entschädigungsfrist beginnt ab dem Tag ab dem der Entschädigungsantrag bei Service Center Fahrgastrechte vorliegt, das sind etwa 5 Werktage ab dem Zeitpunkt wo der Brief in den Briefkasten geworfen wurde. Die Frist wird übrigens um weitere 4 Wochen verlängert, wenn das Service Center Fahrgastrechte Nachfragen schickt, oder ein Schreiben, dass sich die Bearbeitung verzögert.

Wenn du meinst dass das Service Center Fahrgastrechte gegen die Frist verstößt kannst du dich beim EBA beschweren, die haken dann beim Serce Center Fahrgastrechte nach und können entsprechende Sanktionen androhen, bzw erlassen. https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Fahrgastrechte/fahrgastrechte_node.html;jsessionid=57...

Du kannst Säumniszinsen verlangen, nach dem entsprechenden Mahnverfahren, ob die bekommst und ob dich das reich macht ist eine andere Frage.

Die Fahrgastrechte sind kein Gesetz, somit kann es da keinen Gesetzesbruch geben. Ich möchte schwer bezweifeln, dass du ein gericht findest, dass eine Klage wegen einem Verstoß gegen die EU-Fahrgastrechte überhaupt zulassen wird, daher kann es auch kein Urteil geben. Wenn das EBA nix ausrichten kann, was ich doch stark bezweifeln möchte, bleibt dir das Gerichtliche Mahnverfahren.


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