Du würdest aber trotzdem auf Kosten sitzen bleiben (Fahrkarten und Angebote)

Power132, Dienstag, 15.09.2020, 07:09 (vor 1309 Tagen) @ Knochendochen

(...), so hat er einen Anspruch auf Ersatz der dafür erforderlichen Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 80 €; dieser Höchstbetrag gilt nicht in den Fällen des Artikel 18 Abs. 2 lit. c) und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007.

Die planmäßige Ankunftszeit in Karlsruhe liegt zwischen 0 und 5 Uhr. Damit wäre das erste Kriterium schonmal erfüllt. 60 Minuten zu erwartende Verspätung am Zielbahnhof trifft auch zu, da ich mit dem nächsten Zug (ICE 618) erst um 3:33 in Karlsruhe wäre. Also sind doch beide Kriterien erfüllt und ich müsste theoretisch einen Taxigutschein von Stuttgart nach Karlsruhe an der DB Information bekommen, oder?

Laut Taxirechner.de entstünden Kosten von 149,00€. Also würdest du auf einem nicht unerheblichen Teil der Kosten sitzenbleiben.


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