Relativierung (Allgemeines Forum)

sflori, Sonntag, 04.10.2020, 14:36 (vor 1990 Tagen) @ Dieter4711

Eine Oberleitungsstörung ist doch auch "höhere" Gewalt.
Im Prinzip kann bei jeder Störung erst einmal die Veratwortug des Unternehmens für die Störung verneint werden.

Die Definition von "höherer Gewalt" umfasst stets auch das außergewöhnliche, das extreme. Orkan über Europa = außergewöhnlich. Eyjafjallajökull = außergewöhnlich. OL-Störung beim Netz... naja... das wissen wir hier alle am besten, dass es nicht außergewöhnlich ist. ;)

Es ist daher also nicht möglich, alles leichtfertig auf höhere Gewalt zu schieben.


Bye. Flo.


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