Für den Fahrgast kein guter Tag, dafür knallen bei EVUs... (Allgemeines Forum)

Reservierungszettel, KDU, Sonntag, 04.10.2020, 14:16 (vor 1994 Tagen) @ Dieter4711

Eine Oberleitungsstörung ist doch auch "höhere" Gewalt.

Wenn es durch Unwetter wie Sturm verursacht ist ja, wenn sie durch einen Zug der die Oberleitung runtergerissen hat nicht.

In meinem Beispiel gehe ich von Nummer zwei aus.


Alles in alle sehr problematisch. Im Prinzip kann bei jeder Störung erst einmal die Veratwortug des Unternehmens für die Störung verneint werden.
Bei mangelhafter Wartung der Fahrzeuge veratwortet dann nicht der Bahnbetreiber selbst, sondern das die Wartung ausführende Unternehmen die Störung.

Alles in allem ist diese Regelung für alle Beteiligten nicht erfreulich. Da nehm ich den Bahnbetreiber ausdrücklich mit dazu, denn dieser wird sich ggf. von den Investoren auhören müssen: Warum hast du (aus Kulan) Entschädigungen geleistet obwohl du nicht verpflichtet warst.


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