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ICE2020, Donnerstag, 01.10.2020, 22:35 (vor 1993 Tagen) @ Mario-ICE
bearbeitet von ICE2020, Donnerstag, 01.10.2020, 22:38

Dieses Forum und gewisse User sind doch bekannt hier Fälle bewusst zu konstruieren. Mir ist keine Leitstelle bekannt, die bei Bekanntwerden von Stränden von Reisenden nicht im Rahmen ihrer Möglichkeit die Reisenden in geeigneter Weise weiterbefördert bzw. In Hotels untergebracht haben.

Dem muss ich leider widersprechen. jedenfalls in Bezug auf Mitarbeiter vor Ort (zu Leitstellen kann ich nichts sagen). Ich habe selber beispielsweise 2015 erlebt, dass die Ausstellung eines Hotelgutscheins an einem großen deutschen Bahnhof für eine Familie mit 2 Kindern, dadurch ein Säugling, verweigert wurde, obwohl erstens gültige Tickets vorlagen (sogar teure, ganz reguläre Flexpreise) und das Stranden ganz klar durch die hohe Verspätung eines Zuges und daraus resultierendem Verpassen des letzten Anschlusszuges bedingt war. Begründung: Es handele sich "offensichtlich"um Flüchtlinge, da werde man "natürlich" keinen Hotelgutschein ausstellen. Die Angelegenheit ließ sich dann noch regeln und am nächsten Tag mit dem Bahnhofsmanagement aufarbeiten, aber es zeigt, dass es nicht immer so rosig ist, wie Du zu meinen scheinst.

Insofern halte ich es nur für geboten, dass diese Dinge rechtsverbindlich geregelt werden, denn wie man ja auch hier lesen konnte, gibt es anscheinend immer wieder Mitarbeiter, die meinen, nicht nur das Bestehen eines Anspruchs sondern auch noch das Aussehen / den Aufenthaltsstatus / den Lebensentwurf der Fahrgäste beurteilen zu müssen, und diese Aspekte tun einfach nichts zur Sache. Alleine schon die Aussagen hierzu im Thread (warum mussten die mit ihren Kindern so spät unterwegs sein) sind herablassend und nicht professionell.


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