Exaktes Formulieren hilft mitunter (Allgemeines Forum)

Knochendochen, Donnerstag, 01.10.2020, 20:36 (vor 1302 Tagen) @ Garfield_1905

Die Frage ist zunächst, was die Mutti mit 2 Kindern um diese Zeit da noch macht.


Genau, wenn man strandet, ist der Kunde schuld. Was ist denn das bitte für eine absurde Argumentation?


Schuld ? Wer spricht davon ? Ich habe eine Frage gestellt.

Was hat es das EVU zu interessieren, was wer wo macht? Welchen Sinn hat die Frage?

Ich hatte den Fall, das eine Familie mit 3 kleinen Kindern um Mitternacht bei uns planmäßig gestrandet ist, weil der Anschlußzug (!) ausgefallen war.


Planmäßig Straden und ausgefallener Anschlusszug trägt eine gewisse Widersprüchlichkeit in sich, findest du nicht auch?


Dann für Dich gaaaanz langsam. Unser Zug ist planmäßig in A angekommen, aber der Zug nach B - nicht unser EVU ! - ist ausgefallen. Die Family wäre also in A gestrandet, ohne höhere Gewalt o.ä. Natürlich haben wir geholfen, weil vom anderen EVU keiner erreichbar war. Jetzt kapiert ?

Moment, das sind jetzt einige neue Informationen, die du im vorherigen Beitrag nicht erwähnt hast. Planmäßig Stranden und ausgefallener Anschlusszug bleibt ein Widerspruch. Planmäßig stranden wäre sowas, wenn ich eine Verbindung buche, bei der es planmäßig einen Aufenthalt von beispielsweise 0 bis 6 Uhr in irgendeinem Bahnhof gibt. Wenn ein Anschlusszug ausfällt, ist das keinesfalls planmäßig. Diese Tatsache ist trivial und bedarf keiner weiteren Erklärung mehr. Sonst müsste es ja planmäßig ausfallende Züge geben. Es ist unerheblich, von welchem EVU die Züge betrieben werden.

Nein, ohne höhere Gewalt wäre die Familie nicht in A gestrandet, sie wäre ja ohne den ausfallenden Zug von A nach B noch nach B gekommen.

Es ist natürlich nett von euch, wenn ihr da weiterhelft, auch wenn ihr es eigentlich nicht hättet machen müssen. Tut aber nichts zur Sache. Planmäßig Stranden und ausgefallener Anschlusszug bleibt ein Widerspruch.

Dazu braucht es keinen Rechtsanspruch.


Natürlich braucht es einen Rechtsanspruch. Nach dieser Argumentation bräuchte es gar keine Rechtsansprüche auf garnix, weil sich Unternehmen ja immer kulant zeigen können. Natürlich muss es da Rechtssicherheit geben, sonst wäre man ja der Willkür des Unternehmens ausgesetzt.


Du musst schon richtig lesen. Für mein Beispiel braucht es kein Rechtsanspruch, der auch zumindest uns gegenüber auch nicbt bestand.

Nein, für den Fall, dass anderere EVU aus Kulanz für das verursachende EVU einspringen, braucht es keinen Rechtsanspruch. Aus deinem ersten Beitrag ging allerdings nicht hervor, dass es sich um einen Fall handelte, wo aus Kulanz gehandelt wurde. Es braucht aber sehr wohl einen Rechtsanspruch darauf, dass man bei einer Strandung die Kosten vom verursachenden EVU erstatten bekommt. Ich ging davon aus, dass du meintest, dass es darauf kein Rechtsanspruch bräuchte. Du hast dich einfach ungenau ausgedrückt.


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