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ICE2020, Donnerstag, 01.10.2020, 23:11 (vor 1992 Tagen) @ Mario-ICE

Was nützt dir jetzt ein verbriefter Rechtsanspruch, wenn der Mitarbeiter vor Ort trotzdem anders entscheidet, auch wenn er nicht im Recht ist?

Ich gehe davon aus, dass bei einer eindeutig rechtlichen Regelung und entsprechenden Dienstanweisungen die meisten Mitarbeiter korrekt handeln, und es bei bedauerlichen Einzelfällen bleibt. Diese kann man dann aber im Zweifelsfall bei einer klaren Regelung auch besser aufarbeiten, da eventuelles Fehlverhalten offensichtlich ist. Ich gehe auch davon aus, dass es im Interesse der meisten Mitarbeiter ist, eine rechtlich eindeutige Regelung zu haben, da man Diskussionen wie "das wurde da aber anders gemacht", damit besser aus dem Weg gehen kann.

Insofern halte ich es nur für geboten, dass diese Dinge rechtsverbindlich geregelt werden, denn wie man ja auch hier lesen konnte, gibt es anscheinend immer wieder Mitarbeiter, die meinen, nicht nur das Bestehen eines Anspruchs sondern auch noch das Aussehen / den Aufenthaltsstatus / den Lebensentwurf der Fahrgäste beurteilen zu müssen, und diese Aspekte tun einfach nichts zur Sache. Alleine schon die Aussagen hierzu im Thread (warum mussten die mit ihren Kindern so spät unterwegs sein) sind herablassend und nicht professionell.

Ich habe nichts gegen Rechtsansprüche, es sollten aber Entschädigungen auch nur gezahlt werden, wenn ein Bahnverschulden auch nachgewiesen werden kann. Wohlgemerkt es geht um den Entschädigungsanspruch und nicht um die Hilfe in Tagesrandlagen.

Dem stimme ich zu, ich finde sowieso – unabhängig von Entschädigungen – dass die Bahn offensiver kommunizieren sollte, dass es eben viele Situationen gibt – auch jenseits von Stürmen und solchen Großlagen – wo sie eben nicht für Verspätungen etc. verantwortlich ist.

Ich behaupte einfach mal, die Betrugsversuche der Kundschaft ist wesentlich höher als das Fehlverhalten von Mitarbeitern.

Das kann ich mir gut vorstellen, manchmal erlebt man ja schon das extreme Verhalten von anderen Fahrgästen (wir haben 20 Minuten Verspätung, dann dürfen wir jetzt doch sicher in die 1. Klasse, um nur ein Beispiel zu nennen. Das macht natürlich umgekehrt das Fehlverhalten von Mitarbeitern nicht besser.


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