Entschädigungspflicht unabhängig von Übernachtung/Taxi? (Allgemeines Forum)

Garfield_1905, Donnerstag, 01.10.2020, 19:25 (vor 1994 Tagen) @ Paladin

Da interpretierst du meiner Meinung nach zunächst mal mehr rein als da steht (oder habe ich was übersehen?). So wie ich das verstehe, geht es hier um 25%/50% vom Ticket bei höherer Gewalt. Das heißt nicht, dass Mutti nachts mit 2 Kindern in Castrop-Rauxel steht und dort die Nacht verbringen muss. Oder?

Die Frage ist zunächst, was die Mutti mit 2 Kindern um diese Zeit da noch macht. Ich hatte den Fall, das eine Familie mit 3 kleinen Kindern um Mitternacht bei uns planmäßig gestrandet ist, weil der Anschlußzug (!) ausgefallen war. Und sie hatten planmäßig noch ein ganzes Stück Fahrt vor sich. Da fragt man sich doch ..., egal, ganz sicher haben wir die Familie da nicht sitzen lassen, sondern haben eine für uns, das EVU, insgesamt recht teure Möglichkeit gefunden, das die Family nach Hause kommt. Dazu braucht es keinen Rechtsanspruch


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