Für den Fahrgast kein guter Tag, dafür knallen bei EVUs... (Allgemeines Forum)

Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 01.10.2020, 22:29 (vor 1998 Tagen) @ GibmirZucker

Die Mitarbeiter tun ihren Job. Und werden kein begeistert sein, bei jedem Antrag vzu prüfen, ob es höhere Gewalt war oder nicht. Was auch in der Praxis schwer zu überprüfen ist. Beispiel:
Wegen Unwetter (gleich höhere Gewalt) kommt der Alex in Schwandorf 45 Minuten zu spät an. RE nach Nürnberg ist schon längst weg. Daher eine Stunde später, IC nach Stuttgart, IC nach Singen. Keine Entschädigung, weil höhere Gewalt.
Nur fällt wegen eines technischen Defektes der Go Ahead von Nürnberg nach Stuttgart aus. Mit egal. Nur, wäre der Alex pünktlich in Schwandorf angekommen, wäre mein Go Ahead eh nicht gefahren. Ankunft in Singen so oder so eine Stunde später. Bekomme ich jetzt die Entschädigung oder nicht?

Da kommt es wohl drauf an welche zusätzliche Verspätung dir dadurch entsteht.

Um das mal Zeitlich zu schreiben:

A->B

B->C

C->D

Ankunft in B +45 wegen höherer Gewalt.

Daher nächster Zug von B nach C, Ankunft in C +65 (weitere Leichte Verzögerung) aber durch die fahrt von A nach B kein Anspruch, trotz über +60.

In C wird der nächste Takt noch erreicht.

Unterwegs gibts eine Oberleitungsstörung und D wird mit insgesamt +140 erreicht.

Theoretisch gibts dann eine Entschädigung, ob das Praktisch auch der Fall ist wird sich zeigen...


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