Für den Fahrgast kein guter Tag, dafür knallen bei EVUs... (Allgemeines Forum)

Dieter4711, Sonntag, 04.10.2020, 14:13 (vor 1991 Tagen) @ Reservierungszettel

Eine Oberleitungsstörung ist doch auch "höhere" Gewalt.

Alles in alle sehr problematisch. Im Prinzip kann bei jeder Störung erst einmal die Veratwortug des Unternehmens für die Störung verneint werden.
Bei mangelhafter Wartung der Fahrzeuge veratwortet dann nicht der Bahnbetreiber selbst, sondern das die Wartung ausführende Unternehmen die Störung.

Alles in allem ist diese Regelung für alle Beteiligten nicht erfreulich. Da nehm ich den Bahnbetreiber ausdrücklich mit dazu, denn dieser wird sich ggf. von den Investoren auhören müssen: Warum hast du (aus Kulan) Entschädigungen geleistet obwohl du nicht verpflichtet warst.


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