Präventives Handeln zulässig? (Allgemeines Forum)

Hustensaft, Freitag, 02.10.2020, 06:51 (vor 1992 Tagen) @ Paladin

beispielsweise bei einem Sturm in Norddeutschland, der als Begründung für eine Fernverkehrseinstellung im Süden herhalten muss.

Das geht noch weiter: Darf man, was sich ja in den letzten Jahren eingebürgert hat, auch präventiv den Verkehr einstellen oder muss man konkrete Schadensereignisse abwarten? Was ist, wenn man beispielsweise in Frankfurt kappt, aber bis Kassel oder Göttingen fahren könnte? Da werden ganz viele neue Fragen aufgeworfen.


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