Meine Meinung dazu (Allgemeines Forum)

Garfield_1905, Donnerstag, 01.10.2020, 20:31 (vor 1292 Tagen) @ JumpUp

Was mir nicht klar wird:

Bezieht sich diese "Höhere Gewalt" Klausel nur auf Entschädigung bei Verspätungen (25% bzw 50 % bei ein oder zwei Stunden Verspätung) oder geht es zusätzlich auch um die Beförderung mit Taxi bzw. Hotelübernachtung wenn die letzten Verbindungen verpasst wird?

Wenn es "nur" um Entschädigung bei Verspätungen geht, könnte ich noch damit leben.... Insofern garantiert bleibt, dass der Kunde nachts nicht im Regen stehen gelassen wird und unabhängig der Verspätungsart zu seinem Ziel befördert wird

Das ist auch für mich eine interessante und wichtige Frage.

Ich wäre allerdings der Meinung, das es bei der bisherigen Regelung bleibt, das es bei den letzten Verbindungen so bleibt wie bisher. Ich hätte keine Lust mitten in der Nacht mich auch noch damit zu beschäftigen, warum die Leute gestrandet sind, wenn unser Zug verspätet ist. Sie sind gestrandet und brauchen Hilfe - fertig !

Und selbst wenn man daran irgendwas ändert, werde ich ganz sicher keine Fahrgäste mitten in der Nacht irgendwo sich selbst überlassen, vorausgesetzt das sie sich nicht ganz offensichtlich selbst in diese Lage gebracht haben. Und nein, ich werde dazu keine Beispiele bringen und das auch nicht weiter erläutern. ;-)

Ich bin aber der Meinung, das es bei der Einreichung der FGR, also Verspätungen >60min, eine Rolle spielen sollte, ob ein Verschulden der Bahn, wie immer man das dann auch definieren mag, vorliegt oder eben 'höhere gewalt'.


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