Fürsorgepflicht und so. (Allgemeines Forum)

Gleiswechsel, Freitag, 02.10.2020, 06:50 (vor 1994 Tagen) @ ICE619

Die Fürsorgepflicht haben die Eltern und nicht du oder das EVU. Ein Kind kann durchaus auch einmal im Zug schlafen. Insbesondere immer dann, wenn eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist. Kennst du den Hintergrund, warum so eine späte Verbindung gewählt wurde?

Wir reden hier ja nicht davon, dass die Kleinen im Zug groß gezogen werden sondern einmal im Jahr zum Urlaub o.ä. mal länger wach sind. Es werden auch regelmäßig Kinder hinten auf den Rücksitz im Auto gepfercht, während Papa oder Mama die Nacht durchfährt um am Morgen am Strand zu sein, oder die Rückkehr von einer längeren Familienfeier, Veranstaltung etc.

Pauschal zu sagen Kinder müssen um diese und jene Uhrzeit im Bett zu sein kannst und solltest du als aussenstehende Person erstmal nicht. Selbstverständlich, ja, muss natürlich darauf geachtet werden, dass das keine Regelmäßigkeit hat.


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