1. Hilfe Kasten vs. Rettungskoffer (Allgemeines Forum)

ffz, Dienstag, 03.12.2019, 19:54 (vor 2521 Tagen) @ 611 040

Hallo,

in den Triebwagen und den Nahverkehrszügen ist so lange nicht über eine SRK-Strecke(Selbstrettungs Konzept) gefahren wird ein 1. Hilfe Kasten drin, wie er auch in einem Pkw vorhanden ist, es ist nur Anzahlmäßig mehr Verbandsmaterial drin. Der 1. Hilfe Kasten ist eher für Schürfwunden und kleine Schnittwunden brauchbar, für mehr nicht. In den KfZ würde ich wetten dass 30% mindestens abgelaufen sind(ja 1. Hilfe Kästen haben ein Verfallsdatum) und bei weiteren 20% müsste der Fahrer im Falle des Falles erst mal in der Betriebsanleitung schauen, wo der eigentlich ist. Alle Wunden die über 1cm tief oder 2cm lang sind, sind grundsätzlich Arzt bzw Krankenhauspflichtig. Wenn man sich im Zug verletzt empfiehlt sich das Krankenhaus bzw der Rtw schon aus Gründen der Sicherung und Wahrung der eigenen Rechte. Denn nur wenn die Verletzungen im Krankenhaus dokumentiert werden kann man später Schmerzensgeld und Schadensersatz vom EVU/Fahrzeughalter fordern.

Wer Arbeitnehmer ist und sich in der Freizeit durch einen anderen verursacht eine Verletzung zu zieht, die eine Krankschreibung nach sich zieht ist in Deutschland gesetzlich verpflichtet dem Arbeitgeber den Verursacher mit zu teilen, der Arbeitgeber kann dann vom Verursacher den Lohn für die Tage der Krankschreibung der im Rahmen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle bezahlt werden musste zurück fordern. Unterlässt der Arbeitnehmer dies wissentlich, ist der Arbeitgeber berechtigt den Lohn vom Arebitnehmer zurüc zu fordern, bzw Arbeitsrechtliche Konsequenzen zu ziehen.


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