13. Wagen soll Powercar werden, reicht für KRM -> Falsch (Allgemeines Forum)

Axel252525, Donnerstag, 26.07.2018, 23:24 (vor 2809 Tagen) @ Bronnbach Bhf
bearbeitet von Axel252525, Donnerstag, 26.07.2018, 23:25

Wie geht das denn, arbeiten die mit einem Durchschnittswert? Ein Fahrzeug (Wagen) hate eine bestimmte Achslast und ob nun 6 oder 7 davon im Zug sind spielt doch für die Achslast keine Rolle. Ein Powercar wiegt 80t und hat somit 20t Achslast.


Ja, Durchschnittswert. Gesamtgewicht (nicht Leergewicht) des Zuges geteilt durch die Anzahl der Achsen muss für TSI 1, Vmax 250km/h unter 18t liegen. Wie Du selber siehst, hat das Powercar aber 20t Achslast. Würde nur die Achslast je Wagen zählen, dann dürfte der ICE4 gem. TSI keine 250km/h fahren. Ebenso wenig wie z.B. der TGV 2N2, wo die Triebköpfe noch schwerer als die Powercars sind, und die Achlast des gesamten TGV 2N2 Zuges gem TSI sogar unter 17t liegen muss (da Vmax größer 250km/h)

Moin,
die angesprochene Gewichtsbeschränkung gibt es m.W. nicht mehr, ebenso wenig die Unterscheidung in TSI-Klassen.

Für 250 km/h gilt jetzt als Grenzwert 20t/Radsatz. Bei Fahrzeugen, die Passagiere oder Gepäck transportieren, sind leichte Überschreitungen zulässig. Siehe TSI Infrastruktur, Punkt 4.2.1 in Verbindung mit TSI LOC&PAS, Punkt 4.2.3.2.1.

Die Triebköpfe des TGV 2N2 wiegen meines Wissens nach jeweils 68 Tonnen und halten sich recht exakt an die damals geltende Radsatzlast. So wird dies zumindest von der GdL und Alstom ausgewiesen-
Diese Triebköpfe sind damit ungefähr so schwer wie die Antriebswagen eines Velaro D.
Das Gewicht eines TGV 2N2 ist daher in leerem Zustand auch wesentlich geringer als das eines Velaros.

Viele Grüße
Alex

PS: Wer andere Informationen + Belege hat, korrigiert mich bitte.


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