Gefälle Stuttgart 21 und § 7 EBO (Allgemeines Forum)

Henrik, Donnerstag, 24.11.2011, 18:41 (vor 5264 Tagen) @ mrhuss

Hier in Stuttgart Hbf sind 2 Promille Querneigung hin zur Bahnsteigmitte vorgesehen, anstatt der Regelneigung von 1 Promille. zudem erhält der Bahnsteig einen Bodenbelag, der ein Wegrollen erschwert.

Stuttgart 21 hat aber 15 (!) Promille Längsneigung.

Das hast Du bereits geschrieben.

Das "aber" ist unpassend - denn es steht hier kein Widerspruch, sondern eine Schlussfolgerung.

Ein Zug setzt sich nicht einfach so ungewollt in Bewegung - das ist also eine rein theoretische Problemstellung.

Der ein oder andere Betriebseisenbahner dürfte Dir bestätigen, dass Theorie und Praxis nicht immer das selbe sind. Es reicht doch schon, wenn mal ein Tf aus Unachtsamkeit die Bremse nicht richtig anlegt.

.....dann steht der Zug nicht, sondern rollt weiter, maximal noch ne halbe Minute, unabhängig von der Neigung.

Nicht ohne Grund steht in § 7 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung:

"(2) Die Längsneigung von Bahnhofsgleisen, ausgenommen Rangiergleise und solche Bahnhofsgleise, in denen die Güterzüge durch Schwerkraft aufgelöst oder gebildet werden, soll bei Neubauten 2,5v.T. nicht überschreiten."

Die Längsneigung der Bahnhofsgleise von S21 ist also das sechsfache (!) des Sollwerts für Neubauten.

ob sechsfache, doppelte oder vierfache ist reichlich irrelevant.


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