Danke für Deine Frage zur Rückerstattbarkeit (Allgemeines Forum)

GUM, Dienstag, 19.07.2022, 11:20 (vor 1357 Tagen) @ gnampf

Hallo gnampf,
hallo Community,

da hatte ich mich leider nicht perfekt ausgedrückt mit der Nicht-Rückerstattbarkeit vom Vertragsstrafen.

Vor einigen Jahren gab es eine Diskussion darüber, ob die Bayerische Eisenbahngesellschaft GmbH denjenigen Nahverkehrsunternehmen, die zu schlechte Leistungen abliefern, angemessene Vertragsstrafen berechnet.

Das Interessante daran war: Diese "Pönalen" gingen - wenn ich mich richtig erinnere - nicht an den allgemeinen Haushalt.

Sondern wurden wieder in den Nahverkehr der Bahnen investiert. So wurden also die Vertragsstrafen des "ersten" Jahres zu neuen einsetzbaren Mitteln des "zweiten" Jahres.

Und dann wurde diskutiert, wenn ein Betreiber fast alle TZpge fährt, ob er nicht die Vertragsstrafen sozusagen an sich selber zahlt und zurückbekommen würde.

Inzwischen ist das ja mit der Übernahme weiterer Strecken durch die sog. Bayerische Regiobahn oder das Dieselnetz anders.

Ich finde den Denkansatz aber interessant und ungewöhnlich, dass die Vertragsstrafen sozusagen im Haushalltstitel bleiben und für Qualitätsverbesserung eingesetzt werden.

Immer hin sind in Bayern die Eisenbahnverkehrsunternehmen sichtbar und deutlich zu unterscheiden, weil es kein "Bundesland"-Design gibt.

Liebe Grüße

GUM

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